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Was zahlt die Krankenversicherung bei Blasenkrebs?

Wie jede Krebserkrankung ist auch Blasenkrebs eine schwere Last für die Betroffenen. Hinzu kommt häufig die Tatsache, dass teure Diagnose- und Therapieverfahren durchgeführt werden müssen. Welche Kosten übernimmt dabei die Krankenversicherung?

Viele Blasenkrebspatientinnen und Patienten sind im Laufe ihrer Erkrankung auf bestimmte Medikamente, Hilfsmittel wie Stoma-Beutel und Inkontinenzeinlagen oder sogar auf eine häusliche Krankenpflege angewiesen – Maßnahmen, die teilweise mit hohen Kosten verbunden sind. Hier lohnt sich ein Blick auf die Leistungen der Krankenkasse.

Zahlt die Krankenversicherung ambulante und stationäre Behandlungen bei Blasenkrebs?

Eines ist klar: Wer gesetzlich versichert ist, hat bestimmte Rechte, die im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) festgelegt sind. Darin steht auch, dass die Krankenkasse die Kosten für ambulante – sofern sie medizinisch notwendig sind – und stationäre Behandlungen übernimmt. Die Leistungen gelten für alle Arten von Erkrankungen, also auch für Blasenkrebs.1

Was die Behandlung im Krankenhaus angeht, übernimmt die Krankenkasse die Kosten, 

  • unabhängig von persönlichem Einkommen und Alter
  • und entsprechend des anerkannten Standes der medizinischen Wissenschaft.2

Zuzahlung bei einer stationären Behandlung

Pro Tag ist eine Zuzahlung in Höhe von 10 Euro fällig, jedoch ist diese Pflicht auf maximal 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt, um die finanzielle Belastung im Rahmen zu halten.3

Zahlt die Krankenversicherung verschreibungspflichtige und nicht verschreibungspflichtige Medikamente?

Wer im Rahmen einer Blasenkrebstherapie dafür zugelassene verschreibungspflichtige Arzneimittel einnehmen muss,zahlt hierfür nichts, denn die gesetzliche Krankenkasse übernimmt sämtliche Kosten.

Auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente werden von der gesetzlichen Krankenversicherung in Ausnahmefällen gezahlt. Als ein solcher Ausnahmefall gilt zum Beispiel Blasenkrebs. Nicht verschreibungspflichtige Medikamente können Mittel gegen Durchfall oder Verstopfung sein, um etwa die Nebenwirkungen einer Chemotherapie zu lindern. Frage am besten dein Behandlungsteam.

Hilfsmittel bei Blasenkrebs – was zahlt die Krankenversicherung?

Je nach individueller Therapie benötigen Blasenkrebspatienten bestimmte Hilfsmittel – zum Beispiel ein Stoma, wenn die Harnblase entfernt wurde. Dann sind Stoma-Artikel wie ein Stoma-Beutel und weiteres Zubehör dringend notwendig. Auch Inkontinenzprodukte oder Hilfsmittelzum Training der Beckenmodenmuskulatur wie etwa Trainingsgewichte zählen hierzu.5 Die gute Nachricht: Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für Stomaprodukte und Inkontinenzhilfen, sofern die Ärztin oder der Arzt diese verordnet hat.6

Ein Sonderfall sind jedoch Perücken: Sie können unter Umständen nötig sein, wenn Betroffene als Folge einer Chemotherapie die Haare verloren haben. Sozialrechtlich gelten Perücken als Hilfsmittel, die vom Arzt verordnet werden müssen. Bei Männern übernehmen die Krankenkassen nur in Ausnahmefällen die Kosten. Dies ist aber immer Entscheidung der Krankenkasse, deshalb sollten Männer, die eine Perücke wünschen, sich ein Rezept ausstellen lassen und es mit persönlicher Begründung bei ihrer Krankenkasse einreichen. Bei Frauen werden die Kosten in der Regel übernommen.7

Zuzahlung zu Hilfsmitteln bei Blasenkrebs

Wie auch in anderen Bereichen der Gesundheitsversorgung, kann die Krankenkasse zum Beispiel für Inkontinenzhilfen eine Zuzahlung erheben. Diese beträgt zehn Prozent der Kosten, höchstens jedoch zehn Euro pro Monat. Personen, die dauerhaft auf Hilfsmittel zum Verbrauch angewiesen sind, haben die Möglichkeit, bei ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung zu stellen, sodass keine zusätzlichen Kosten entstehen. Wichtig: Unbedingt im Vorfeld abklären, welche Hersteller Verträge mit der jeweiligen Krankenversicherung haben – sonst kann diese die Kostenübernahme verweigern.8

Tabletten und Kapseln in einer Medikamentenbox.
Den Überblick behalten: Die Krankenkasse übernimmt unter Umständen auch die Kosten für die Behandlung von Nebenwirkungen
© BEATRIX BOROS / Stocksy

Zahlt die Krankenkasse eine häusliche Krankenpflege oder Haushaltshilfe?

Einige Blasenkrebspatienten sind im Verlauf ihrer Erkrankung gegebenenfalls nicht durchgängig in der Lage, sich selbst zu versorgen und zu pflegen. Wenn auch keine andere im Haushalt lebende Person dies übernehmen kann, kommt eine häusliche Krankenpflege infrage.

Wurde diese ärztlich verordnet, trägt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten. Die häusliche Krankenpflege kann in der Regel für vier Wochen beantragt werden. Das Ziel dabei ist, einen stationären Aufenthalt zu vermeiden oder zu verkürzen, aber auch, die ambulante ärztliche Behandlung zu unterstützen.9

Zu den Leistungen der häuslichen Krankenpflege zählen:

  • Behandlungspflege (z. B. Verbandwechsel, Arzneimittelgabe etc.)
  • Grundpflege (z. B. Körperpflege, Unterstützung bei der Stoma-Versorgung)
  • Hauswirtschaftliche Versorgung (z. B. Einkaufen, Kochen, Putzen)

Außerdem besteht die Möglichkeit, eine Haushaltshilfe zu beantragen, die sich um den Haushalt und die Kinderbetreuung kümmert. Blasenkrebspatienten können diese als ergänzende Leistung auch ohne Kind während einer besonders belastenden Behandlung wie etwa einer Chemotherapie oder einer Rehabilitationsmaßnahme in Anspruch nehmen.10

Inhaltlich geprüft: M-DE-00016115

Weiterführende Informationen
Website des Deutschen Apothekenportals

Überblick, welche GKV unter bestimmten Bedingungen nicht verschreibungspflichtige Medikamente (OTC) erstatten.

https://www.deutschesapothekenportal.de/rezept-retax/dap-retax-arbeitshilfen/otc-arzneimittel/otc-satzungsleistungen-der-krankenkassen/
Verbraucherzentrale

Infos zu häuslicher Krankenpflege & Haushaltshilfe

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/haeusliche-pflege-und-haushaltshilfe-von-der-krankenkasse-bezahlen-lassen-11554

quellen

¹ https://www.gesetzlichekrankenkassen.de/leistungen/leistungen.html, abgerufen am 15.08.2022.

² https://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/leistungen-gesetzliche-krankenkassen/gesetzlich-vorgeschriebene-leistungen/gesetzliche-leistungen/, abgerufen am 15.08.2022.

³ https://www.betanet.de/krankenhausbehandlung.html, abgerufen am 15.08.2022.

⁴ https://www.g-ba.de/richtlinien/anlage/17/, abgerufen am 23.08.2022.

⁵ https://www.betanet.de/inkontinenzhilfen.html, abgerufen am 23.08.2022.

⁶ https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/inkontinenzhilfen-auf-rezept-wann-die-gesetzliche-krankenkasse-zahlt-55335, abgerufen am 25.08.2022.

⁷ https://www.betanet.de/haarausfall-bei-chemotherapie.html, abgerufen am 23.08.2022.

⁸ https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/inkontinenzhilfen-auf-rezept-wann-die-gesetzliche-krankenkasse-zahlt-55335, abgerufen am 23.08.2022.

⁹ https://www.krebsinformationsdienst.de/behandlung/krebs-im-alter.php, abgerufen am 25.08.2022.

¹⁰ https://www.krebsinformationsdienst.de/aktuelles/2021/news037-pressemitteilung-haushaltshilfe-bei-krebs.php, abgerufen am 25.08.2022.

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